Eltern-ABC

Eltern-ABC

In unserem Eltern-ABC haben wir für Sie wichtige Informationen rund um unsere Schule in Kurzform zusammengestellt.


  • Anfangszeiten

    Der Unterrichtstag beginnt mit dem Offenen Anfang um 07:45 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt ist die Aufsicht Ihres Kindes gewährleistet. Damit die Kinder in Ruhe ankommen können, dürfen Sie zwischen 07:45 Uhr und 08:00 Uhr in die Klassen kommen. Der Offene Anfang ist ein pädagogisch-didaktisches Mittel und kann von den Lehrkräften unterschiedlich gestaltet werden.  Ab 08:00 Uhr beginnt der reguläre Unterricht.

  • Adressänderung

    Sollten sich aufgrund eines Umzugs Ihre Anschrift und/oder Telefonnummer ändern, teilen Sie dies bitte sofort der Klassenleitung Ihres Kindes und im Sekretariat mit.

  • Betreuende Grundschule

    Montags bis einschließlich freitags jeweils von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr (je nach Schulschluss Ihres Kindes) hat Ihr Kind die Möglichkeit, an der Betreuenden Grundschule (BGS) teilzunehmen. Hierzu können Sie einen Betreuungsvertrag mit der Stadt Koblenz abschließen. Dies ist ein außerschulisches Angebot und somit kostenpflichtig. Die nötigen Anmeldeunterlagen für die Betreuende Grundschule erhalten Sie im Sekretariat. Die Betreuung endet nur zur vollen Stunde (um 12:00, 13:00 oder 14:00 Uhr) und muss nicht täglich besucht werden. Tagesaktuelle Änderungen der Abholzeiten etc. müssen spätestens bis 07:40 Uhr über die Abmeldefunktion unserer Schul-App „Sdui“ mitgeteilt werden. 
    Sie erreichen die Betreuenden Grundschule in dringenden Notfällen telefonisch unter: 0151 – 43100892. 

    Die Betreuenden Grundschule findet an jedem Schultag regulär bis 14:00 Uhr statt. Auch am ersten Tag nach bzw. am letzten Tag vor den Ferien.

  • Beurlaubung

    Beurlaubungen sollten, im Interesse Ihres Kindes, nur in unvermeidbaren Ausnahmefällen oder bei besonderen Ereignissen beantragt werden. Möchten Sie Ihr Kind bis zu drei Tage außerhalb der Ferien beurlauben, reichen Sie bitte einen begründeten, schriftlichen Antrag, spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin, bei der Klassenleitung ein. Eine Beurlaubung länger als drei Tage muss in jedem Fall bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Direkt vor oder nach den Ferien wird eine Beurlaubung nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt und erfolgt ebenfalls nur über die Schulleitung.

  • Brille im Schulalltag

    Wenn Kinder im Alltag eine Brille tragen, sollten sie diese in der Regel auch bei sämtlichen schulischen Aktivitäten, wie z. B. im Sportunterricht, beim Spielen auf dem Pausenhof oder beim Herumtoben, aufbehalten. Ob ein Kind die Brille dauerhaft tragen muss, entscheiden die Erziehungsberechtigten. Dabei sollten Sie die Empfehlungen des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin beachten. Kinder mit starker Sehbeeinträchtigung sollten ihre Brille im Schulsport nicht abnehmen, da schlechtes Sehen ein Unfallrisiko darstellen kann.

    Wird die Brille während des Aufenthalts in der Schule, auf dem Weg dorthin oder nach Hause beschädigt, so kann der Brillenschaden gesetzlich unfallversichert sein. Die Brille ist ein Hilfsmittel und der Hilfsmittelschaden wird dem Gesundheitsschaden gleichgestellt.
    Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz darf den Schaden jedoch nur ersetzen, wenn:

    • die Brille zum Unfallzeitpunkt bestimmungsgemäß getragen wurde und
    • diese durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis beschädigt wurde.

    Wird die Brille aber z. B. in der Sporttasche oder während sie auf der Bank liegt beschädigt, ist sie nicht versichert. Der Schaden kann von der Unfallkasse nicht bezahlt werden.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Brille.

  • Druckschrift

    Ihr Kind lernt das Lesen und Schreiben mit Druckbuchstaben. Das Schreiben von Druckbuchstaben ist für die ungeübte Kinderhand einfacher. Alle Buchstaben, die die Kinder lesen können, können sie auch unmittelbar schreiben. Ab dem Schuljahr 2023/24 kommt Ende des ersten Schuljahres bzw. Anfang des zweiten Schuljahres dann die Schreibschrift (Lateinische Ausgangsschrift) hinzu.

  • Elternabend

    Zu Beginn des Schuljahres findet ein Elternabend statt; bei Bedarf folgen weitere Treffen. Hier werden allgemeine Fragen zu den Unterrichtsfächern, den Hausaufgaben sowie aktuelle Themen, die die Klasse betreffen, besprochen. In der Regel werden auch zu Beginn des Schuljahres in den Klassenstufen eins und drei die Klassenelternsprecher*innen und deren Vertretung gewählt. In manchen Klassenstufen finden diese Wahlen jedoch jährlich statt.

    In der Broschüre „Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz“ können Sie sich gerne im Vorfeld zur Thematik informieren:
    https://eltern.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/eltern.bildung-rp.de/Broschuere_Elternmitwirkung/Elternbroschuere_ELTERNMITWIRKUNG_IN_RHEINLAND-PFALZ_01.pdf

  • Elterngespräche

    Die Lehrperson Ihres Kindes und die Schulleitung stehen Ihnen nach Terminvereinbarung gerne zu Gesprächen zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot, denn dadurch können u.a. Missverständnisse oder Irritationen meist frühzeitig behoben werden. Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin und vermeiden Gespräche kurz vor oder nach dem Unterricht sowie in den Pausen.
    Wir bitten Sie, sich in allen Fragen und Konflikten zuerst an die jeweilige Klassenleitung zu wenden und gemeinsam mit dieser zu versuchen, eine Lösung zu finden. Je nach Gesprächsthema bzw. -wunsch wird diese dann Fachlehrer, die Schulleitung oder unserer Schulsozialarbeiterin miteinbeziehen. 

  • Elternsprechtage & Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche

    Um Sie über die Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes zu informieren, bieten wir an unserer Schule einmal im Jahr (Ende des ersten Halbjahres) für alle Jahrgangsstufen einen Elternsprechtag an. Die Termine dafür werden durch die Klassenleitung vergeben und finden alle nach Unterrichtsschluss statt. In den Klassenstufen zwei bis vier werden die Gespräche als verpflichtende Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche geführt und protokolliert. Diese Gespräche ersetzten das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe zwei und ergänzen das Notenzeugnis der Klassenstufen drei und vier. In Stufe vier spricht die Lehrkraft am Ende des Gespräches auch die Empfehlung für die weiterführende Schule aus.

  • Entschuldigungspflicht

    Wenn Ihr Kind krank ist oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Die Erziehungsberechtigten melden Ihr Kind bis spätestens 07:40 Uhr über die Abmeldefunktion unserer Schul-App „Sdui“ ab.
    • Wenn Ihr Kind für mehrere Tage abgemeldet werden soll, muss ein Zeitraum in der Abmeldefunktion angegeben werden.
    • Wenn Ihr Kind die Betreuung oder ein sonstiges Nachmittagsangebot besucht, muss auch diese Information bei einer Nichtteilnahme über die Abmeldefunktion im Feld: „Grund / Erklärung“ angegeben werden.  

    Eine schriftliche Entschuldigung ist nach dem dritten Fehltag des Kindes bei der Klassenleitung einzureichen. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig!

  • Frühstück

    Auch wenn am Schulvormittag eine feste Frühstückszeit (von 08:45 Uhr bis 09:00 Uhr) im Stundenplan verankert ist, sollte Ihr Kind bereits vor Schulbeginn gefrühstückt haben, um gestärkt in den Schultag starten zu können. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine möglichst gesunde Mahlzeit für die Frühstückspause mit und verzichten Sie auf Süßigkeiten sowie stark zuckerhaltige Produkte. Chips, Lollies oder sonstige Fast-Food-Gerichte wie Pizza, Hamburger oder Chicken Nuggets sind ebenfalls nicht als Schulfrühstück geeignet. Achten Sie außerdem darauf, dass Energy-Drinks verboten sind.
    Durch das „EU-Schulprogramm in RLP“ erhalten die Kinder einmal wöchentlich kostenlos Obst oder Gemüse als Ergänzung zum Frühstück. Hierdurch soll die gesunde Ernährung in der Grundschule unterstützt werden.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Schulobst-Programm RLP.

  • Fundsachen

    Im Flur, gegenüber der Aula, finden Sie die Fundsachen. Falls Sie Dinge vermissen, lohnt es sich, dort einmal vorbeizuschauen. Zu Ferienbeginn werden die Fundsachen einem caritativen Zweck gespendet.

  • Fotos

    Jährlich kommt ein Fotograf in die Schule. Die Termine hierzu werden frühzeitig bekannt gegeben. Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Bildern in unterschiedlichen Medien fragen wir einmalig bereits zur Einschulung schriftlich ab. Dieses kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

  • Gastschulverhältnis

    Was ist ein Gastschulverhältnis?
    Ein Gastschulverhältnis ermöglicht es Kindern, eine andere Grundschule zu besuchen als diejenige, die ihrem Wohnbezirk zugeordnet ist. Ein solcher Antrag kann in besonderen Fällen gestellt werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im § 62 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) und in der § 12 Abs. 3 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (GrSchO) festgelegt.

    Wann kann ein Kind eine andere Grundschule besuchen?
    Normalerweise gehen Kinder in die Grundschule, die in ihrem Wohnbezirk liegt. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Wechsel zu einer anderen Schule sinnvoll sein kann. Dafür muss ein Antrag gestellt werden, und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Wichtiger Grund: Es muss ein nachvollziehbarer Grund vorliegen. Das kann ein persönlicher Grund sein (z. B. besondere Betreuungssituationen) oder ein pädagogischer Grund (z. B. spezielle Angebote der gewünschten Schule).
    2. Einvernehmen der Schulleitungen: Sowohl die Schulleitung der aktuellen als auch der gewünschten Schule müssen dem Wechsel zustimmen.
    3. Anhörung der Schülerbeförderungsstelle: Die Stelle, die für den Transport der Schüler verantwortlich ist, muss in die Entscheidung einbezogen werden, damit sichergestellt wird, dass der Schulweg für das Kind organisiert werden kann.


    Wie stellt man einen Antrag?
    Der Antrag auf ein Gastschulverhältnis kann entweder bei der Grundschule des Wohnbezirks oder bei der gewünschten Grundschule gestellt werden. Dabei müssen die wichtigen Gründe für den Schulwechsel klar benannt werden. Die Entscheidung wird dann gemeinsam von den Schulleitungen der beteiligten Schulen getroffen.

  • Geburtstag

    Der Geburtstag Ihres Kindes wird in der Schule natürlich gefeiert. Gerne darf Ihr Kind einen Kuchen oder sonstigen Geburtstagssnack für die Frühstückspause mitbringen.

  • Hausaufgaben

    Jedes Kind hat einen schuleigenen Schulplaner. In diesem werden täglich die Hausaufgaben notiert.
    Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. Die Kinder sollten sie regelmäßig, vollständig und möglichst selbstständig erledigen. Hat Ihr Kind dabei Schwierigkeiten, sprechen Sie mit der Lehrkraft oder schreiben Sie eine kurze Notiz. Bitte kontrollieren Sie die Hausaufgaben jeden Tag auf Vollständigkeit und Sauberkeit.
    Sollte Ihr Kind einmal Bücher oder Hefte für die Hausaufgaben in der Schule vergessen haben, ist es nicht möglich, diese am Nachmittag abzuholen. Unser Ziel ist es die Kinder schrittweise dazu zu befähigen, benötigte Materialien zuverlässig einzupacken und zu lernen, Verantwortung für die eigene Arbeit zu übernehmen. Machen Sie in einem solchen Fall einen Vermerk für die Klassenleitung. Ihr Kind bekommt dann die Möglichkeit das Versäumte am nächsten Tag nachzuarbeiten.

  • Handys / Handyuhren

    Grundsätzlich ist das Mitführen von Handys und Handyuhren nicht erwünscht. Wenn Ihr Kind trotzdem solch eine Uhr am Schulvormittag tragen muss oder sein Handy dabeihaben soll gilt:

    Es ist erlaubt, eine Smartwatch mitzuführen, die jedoch beim Betreten des Schulgeländes deaktiviert (also ausgeschaltet - Schulmodus genügt nicht!) und in die Schultasche gepackt werden muss. Dasselbe gilt für das Smartphone. Gleichzeitig muss die Lehrkraft über die Mitnahme informiert werden. 

    Diese Regelung gilt natürlich auch für das Nachmittagsangebot.
    Sollte es zu einem Verlust oder zu einer Beschädigung des Gerätes in der Schulzeit kommen, wird die Schule keine Haftung übernehmen.

  • Krankheiten

    Kinder, die krank sind, Fieber haben oder sich in der Nacht übergeben haben, sollten nicht zur Schule gehen. Auch wenn das Kind „nur“ Husten oder Schnupfen hat, aber dadurch stark beeinträchtigt ist und sich nicht konzentrieren kann, wird empfohlen, es zu Hause zu lassen. Dies fördert die Genesung des Kindes und verhindert die Ansteckung anderer.
    Wie Sie Ihr Kind vom Unterricht abmelden, erfahren Sie unter dem Punkt „Entschuldigungspflicht“.
    Bei meldepflichtigen Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Keuchhusten, Windpocken, etc., muss die Schule umgehend informiert werden.

  • Läusebefall

    Es ist sicher kein angenehmes Thema, aber es ist wichtig, dass wir unmittelbar informiert werden, sofern Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen. Grundsätzlich kann dies jeden treffen. Wir bitten darum, dass Sie sich nicht scheuen, uns dies sofort mitzuteilen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Information anonym. Nach der Behandlung mit einem Anti-Läusemittel kann Ihr Kind am folgenden Tag die Schule wieder besuchen.
    Um eine Verbreitung zu verhindern, wird seitens der Schule in den betroffenen Klassen ein Läuse-Elternbrief ausgegeben. Dieser Brief muss am nächsten Schultag von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben, durch das Kind vorgelegt, werden. Kann ein Kind den Brief am nächsten Schultag nicht ausgefüllt vorweisen, müssen Sie Ihr Kind entweder noch am gleichen Vormittag in der Schule selbst untersuchen oder abholen.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Läuse.

  • Lernpaten

    Mit Hilfe des „Lernpatenprojektes“ der Koblenzer Bürger Stiftung können einzelne Kinder eine Lernpatin oder einen Lernpaten als persönliche zusätzliche Betreuung zur Seite gestellt bekommen. Die Lernpatin bzw. der Lernpate wird, in Absprache mit der Klassenleitung, in der Woche mit Ihrem Kind arbeiten, um es individuell zu fördern.

  • Materialien

    Alle Materialien, die für das Schuljahr benötigt werden, stehen auf der Materialliste. Im ersten Schuljahr wird diese Ihnen zugestellt. Ab dem zweiten Schuljahr erhält Ihr Kind die Liste am letzten Schultag vor den Sommerferien mit dem Jahreszeugnis. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit, Qualität und Beschriftung. Dazu gehört auch, dass die Stifte zu Hause gespitzt werden und die geforderten Arbeitsmaterialien täglich vollständig zur Verfügung stehen. Eine Liste der aktuellen Schulbücher und Materialien finden Sie auf unserer Homepage im Download-Bereich.

  • Notfall

    Im Schulalltag kann es jederzeit sein, dass es Ihrem Kind nicht gut geht, es abgeholt werden muss oder gar ein Unfall passiert. Aus Sicherheits- und Versicherungstechnischen Gründen, darf Ihr Kind in dieser Situation nicht alleine nach Hause gehen. Daher müssen wir sichergehen können, dass wir Sie, die Großeltern oder eine andere Betreuungsperson schnell und problemlos erreichen können. Bitte achten Sie daher darauf, dass alle Notfallnummern, die Sie bei uns hinterlegt haben, immer aktuell sind.

  • Privatgegenstände

    Privat eingebrachte Gegenstände der Kinder sind über die städtische Versicherung wie folgt versichert:

    a) Feuerversicherung
    Persönliches Eigentum von Personen, die berechtigterweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Stadt Koblenz in Berührung kommen und für die seitens der Stadt ein versicherbares Risiko besteht, wie z.B. Bedienstete, Schüler*innen, Lehrkräfte, sind bis 800 Euro je Person und Schadenfall versichert. Eine Entschädigung wird nur insoweit geleistet, als aus einer anderweitigen Versicherung (z.B. eigene Hausratsversicherung) kein Schadenersatz erlangt werden kann. 

    b) Garderobenversicherung
    Für seitens Schüler*innen mitgebrachten Gegenständen (Kleidungstücke, Schultaschen, Schulbücher, Lehrbücher, Schreibmaterialien) besteht Versicherungsschutz, wenn die Schüler sie wie vorgesehen abgelegt haben; die Höchstentschädigung beträgt 180 Euro.

    Nicht versichert sind Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Handys, Smartwatches, usw.  

  • Schulbücher / Schulbuchausleihe

    Seit dem Schuljahr 2010/11 existiert im Land Rheinland-Pfalz das System der Schulbuchausleihe.
    Dabei ist zu unterscheiden zwischen: 

    • Kostenfreier Schulbuchausleihe:

    Anspruch auf kostenfreie Schulbuchausleihe haben Eltern, wenn sie unter der für sie maßgeblichen Einkommensgrenze liegen. Die Teilnahme muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden.
    Die Einkommensgrenzen können Sie dem Onlineportal des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen.
    Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag mit Einkommensnachweis bis zum 15.03. eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr in der Schule abgegeben werden muss.

    • Kostenpflichtigen Schulbuchausleihe:

    Eltern, für die die kostenfreie Schulbuchausleihe nicht in Frage kommt, haben die Möglichkeit sich für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr anzumelden. Dort können Bücher des Lehrwerktyps „S“ ausgeliehen werden, die Arbeitshefte müssen selbst gekauft werden.
    Jedes Kind erhält Ende Mai seine individuelle Zugangskennung mit der sich die Eltern dann im Elternportal des Landes Rheinland-Pfalz anmelden können.

    Nach Anmeldeschluss ist keine weitere Anmeldung mehr möglich.

    Eine Liste der aktuellen Schulbücher finden Sie auf unserer Homepage im „Service-Bereich“.

  • Schulplaner

    Zum Schuljahresbeginn erhalten alle Schüler*innen für einen entsprechenden Kostenbeitrag den schuleigenen Schulplaner, dessen Nutzung verpflichtend ist. Der Schulplaner entspricht vom Aufbau her einem normalen Hausaufgabenheft, besitzt aber auch wichtige Informationen und Termine, die speziell unsere Schule betreffen. Daher ist kein herkömmliches Hausaufgabenheft nötig. 

  • Schulweg

    Für Ihr Kind ist es wichtig, den Schulweg sicher zurücklegen zu können. Bitte wählen Sie eine Strecke, auf der Ihr Kind möglichst gefahrlos gehen kann (Zebrastreifen und übersichtliche Stellen zum Überqueren der Straßen). Üben Sie den Schulweg mehrmals gemeinsam. Nur der direkte Schulweg ist versichert. Im Unterricht wird ebenfalls verkehrsgerechtes Verhalten mit den Kindern geübt. Unterstützen Sie die Selbständigkeit und den Bewegungsdrang der Kinder und verzichten Sie auf das Bringen mit dem Auto.


    Hier erhalten Sie weitere Informationen der Unfallkasse RLP zum Thema Schulweg.

  • Sdui

    Sdui ist eine Kommunikations-App der Schule, über welche wir schnell und sicher mit Ihnen kommunizieren können. Hierzu werden Sie gebeten, sich die App auf Ihr Smartphone herunterzuladen und sich mit Ihrem Zugangscode (erhalten Sie von der Lehrkraft Ihres Kindes) zu registrieren. Bitte schauen Sie regelmäßig in die App, damit Sie keine Nachrichten verpassen. Sollten es Schwierigkeiten bei der Registrierung der App geben, helfen wir Ihnen gerne.

  • Sport- und Schwimmunterricht

    Aus Sicherheitsgründen darf im Sportunterricht kein Schmuck (Ohrringe, Uhren, Ketten, Armbänder, Ringe...) getragen werden. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihr Kind den Schmuck an Sporttagen zu Hause lässt oder Ohrringe im Voraus abgeklebt werden. Lange Haare müssen zwingend zu einem Zopf gebunden werden.

    In einem Halbjahr des dritten Schuljahres werden einmal in der Woche zwei Sportstunden als Schwimmunterricht im Beatusbad erteilt. In den letzten Jahren haben wir immer häufiger die Erfahrung gemacht, dass wir einen großen Anteil von Nichtschwimmern in unseren Klassen haben. Damit ihr Kind in der Grundschulzeit das Schwimmen lernt, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Bitte gewöhnen Sie ihr Kind an das Element Wasser und besuchen Sie ggf. frühzeitig einen Schwimmkurs mit ihm. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie Anfang des dritten Schuljahres.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen der Unfallkasse RLP zum Thema Sportunterricht.

  • Stopp-Regel

    An unserer Schule arbeiten wir mit der Stopp-Regel. 
    Die Stopp-Regel ist eine Hilfe für den Umgang der Kinder untereinander. Mit Hilfe der Stopp-Regel lernen die Kinder genau das Verhalten zu benennen, welches sie stört und signalisieren ihrem Gegenüber klar und deutlich, wann ihre persönliche Wohlfühlgrenze überschritten ist. Gleichzeitig machen sie dadurch Umstehende auf sich aufmerksam und können ggf. deren Hilfe einfordern. Der Einsatz der Stopp-Regel wird regelmäßig im Unterricht eingeübt.

  • Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg 

    Ihr Kind ist auf dem Schulweg, während des Unterrichts, in den Pausen, auf Ausflügen, bei Klassenfahrten sowie bei allen schulischen Veranstaltungen unfallversichert. Bitte informieren Sie uns, falls Sie nach einem Unfall während der Schulzeit einen Arzt aufgesucht haben. Gegebenenfalls ist ein Unfallbericht auszufüllen, damit die entstehenden Kosten für Sie durch das Land gedeckt sind.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen der Unfallkasse RLP zum Thema Zahnschaden.

  • Vergleichsarbeiten in Rheinland-Pfalz (VERA) 

    VERA 3 wird in Rheinland-Pfalz in allen dritten Klassen verpflichtend durchgeführt. Es ist das einzige standardbezogene Verfahren, das bundesweit eingesetzt wird. Es werden zentrale Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik erfasst. VERA 3 wird nicht benotet.

  • Verkehrserziehung

    Die Verkehrserziehung ist ein wichtiger Bestandteil des Sachunterrichts in allen Klassenstufen. Dabei lernen die Kinder in Theorie und Praxis das sichere Verhalten als Fußgänger, Rollernutzer und Radfahrer.
    Im dritten bzw. vierten Schuljahr findet zusätzlich der „Radfahrunterricht“ durch die Jugendverkehrsschule der Polizei Koblenz statt. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass die Kinder erst nach bestandener Fahrradprüfung alleine mit dem Fahrrad bzw. dem Roller zur Schule fahren und dabei stets einen Helm tragen. Bis dahin ist es ratsam, dass Sie Ihr Kind auf dem Schulweg begleiten und auf mögliche Gefahrenstellen hinweisen.

  • Volle Halbtagsschule

    Die Grundschule wird in Rheinland-Pfalz als Volle Halbtagsschule angeboten. Die Volle Halbtagsschule sichert Kindern und Eltern verlässliche Anfangs- und Endzeiten in der Schule.

    In der Regel haben alle Kinder der ersten und zweiten Jahrgangsstufe eine tägliche Schulzeit zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. In der Klassenstufe zwei schließt der Unterricht an zwei Wochentagen zeitgleich mit dem Unterricht der dritten und vierten Klassenstufe.
    Für die Kinder der dritten und vierten Jahrgangsstufe liegt die Unterrichtszeit zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.

  • Weiterführende Schule

    Mit dem Erhalt des Halbjahreszeugnisses beginnt für die Viertklässler und deren Eltern die Suche nach der geeigneten weiterführenden Schule.
    In Koblenz und dem Umland können Sie aus einem breiten schulischen Angebot wählen. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern und Orientierung zum Übergangsprozess sowie zu den offenen Möglichkeiten zu bieten, wird im vierten Schuljahr für alle Koblenzer Grundschulen ein gemeinsamer Eltern-Informationsabend angeboten. An diesem Abend werden verschiedene Vertreter die jeweiligen Schulformen näher vorstellen. Gleichzeitig wird ein Informationsmarktplatz eingerichtet, auf dem sich die teilnehmenden weiterführenden Schulen präsentieren und so die Möglichkeit haben, in den Erstkontakt mit Ihnen zu treten und erste Gespräche zu führen.
    Ergänzend führen alle weiterführenden Schulen Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür durch. Die Schulleitung gibt über diese Termine ein Infoblatt heraus.

  • Zeugnisse

    • Erstes und zweites Schuljahr:
      Das 1. und 2. Schuljahr erhält keine Halbjahreszeugnisse.
      Am Ende des 1. und 2. Schuljahres erhält ihr Kind ein Zeugnis mit Kompetenzstufen. Auf diesem Zeugnis stehen noch keine Noten.

    • Drittes und viertes Schuljahr:
      Am letzten Freitag im Januar erhalten die dritten und vierten Schuljahre ihre Halbjahreszeugnisse (Notenzeugnisse).
      Am letzten Schultag vor den Sommerferien erhalten die Kinder der dritten und vierten Klassen ihre Jahreszeugnisse. Diese sind eine Mischung aus Noten- und Kompetenzzeugnissen.

    Am letzten Schultag vor den Sommerferien (04. Juli 2025) sowie am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (31. Januar 2024) endet der Unterricht für alle Kinder um 12:00 Uhr.
    Die Betreuenden Grundschule findet an jedem Schultag regulär bis 14:00 Uhr statt.

  • Zugang in das Schulgebäude

    Aus Sicherheitsgründen achten wir darauf, dass sich keine „schulfremden“ Personen im Schulgebäude und auf dem Schulhof aufhalten. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, dass sich neben unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Regel keine weiteren Erwachsenen während der Schulzeit auf dem Schulgelände befinden.
    Daher bitten wir Sie, dass Sie Ihr Kind am Schultor verabschieden und nach Unterrichtsschluss auch dort wieder in Empfang nehmen.
    Natürlich ist das Betreten des Schulgeländes in besonderen Fällen oder bei Terminen jederzeit möglich.