Einschulung 2027/28

Schulanmeldung zur Einschulung 2027/28

Pflichtkinder:

-       Nach § 10 (3) der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen müssen alle Kinder, die bis zum 31. August 
        2027
 sechs Jahre alt werden (Pflichtkinder), zum Schulbesuch angemeldet werden.

-       Den genauen Termin mit weiteren Dokumenten, die Sie für die Anmeldung Ihres Kindes bei uns an der Schule
        benötigen, senden wir Ihnen im Januar 2026 schriftlich zu.

-       Um den Anmeldeprozess zu beschleunigen, bringen Sie diese Unterlagen ausgefüllt zum vereinbarten
        Anmeldetermin mit.

-       Da wir auch Ihr Kind kennenlernen wollen, kommen Sie bitte gemeinsam mit diesem zur Anmeldung

 

Kann- Kinder:

-       Die Anmeldung der „Kann-Kinder“ findet zeitgleich mit der Anmeldung der schulpflichtigen Kinder des Schuljahres          2027/28 statt.

-       Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen möchten, teilen diesen Wunsch im Anmeldegespräch mit.