Schulanmeldung zur Einschulung 2027/28
Pflichtkinder:
- Nach § 10 (3) der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen müssen alle Kinder, die bis zum 31. August
2027 sechs Jahre alt werden (Pflichtkinder), zum Schulbesuch angemeldet werden.
- Den genauen Termin mit weiteren Dokumenten, die Sie für die Anmeldung Ihres Kindes bei uns an der Schule
benötigen, senden wir Ihnen im Januar 2026 schriftlich zu.
- Um den Anmeldeprozess zu beschleunigen, bringen Sie diese Unterlagen ausgefüllt zum vereinbarten
Anmeldetermin mit.
- Da wir auch Ihr Kind kennenlernen wollen, kommen Sie bitte gemeinsam mit diesem zur Anmeldung
Kann- Kinder:
- Die Anmeldung der „Kann-Kinder“ findet zeitgleich mit der Anmeldung der schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2027/28 statt.
- Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen möchten, teilen diesen Wunsch im Anmeldegespräch mit.


