Schulanmeldung

Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26

Nach § 10 (3) der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen müssen alle Kinder, die bis zum 31. August 2025 sechs Jahre alt werden (Pflichtkinder), zum Schulbesuch angemeldet werden.

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt in der Grundschule des Schulbezirks, in dem Ihr Kind wohnt. Den Anmeldetermin erhalten Sie von der Schule per schriftlicher Einladung.

Kinder, die nach dem 31. August 2025 sechs Jahre alt werden (Kannkinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig in eingeschult werden. 
Hierzu bieten wir im Februar 2025 Anmeldetermine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung an.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung (in Begleitung Ihres Kindes) folgende Dokumente mit: 

  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Familienstammbuch
  • Bestätigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch 
  • Impfnachweis gegen Masern