Schulanmeldung

Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung 

Wer ist schulpflichtig und muss angemeldet werden?


Pflichtkinder:

  •  Alle Kinder, die bis zum 31. August des nächsten Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und müssen angemeldet werden.
  • Die Anmeldung erfolgt im Februar.
  • Die Eltern der Pflichtkinder werden von der Schulleitung rechtzeitig schriftlich zur Anmeldung eingeladen. 

 

Kann-Kinder:

  • Kinder, die nach dem 31. August des nächsten Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
  • Diese Anmeldung findet jedoch erst im Februar, vor dem Schuljahr, in dem die Einschulung gewünscht ist statt.
  • Weitere Informationen erfolgen auf unserer Homepage und über den örtlichen Kindergarten.


Wo erfolgt die Anmeldung?

  • Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt in jedem Fall in der Grundschule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt.
  • Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule, wenn ein Kind, nach Wunsch der Eltern, eine andere Schule besuchen soll.

 

Was muss zur Anmeldung mitgebracht werden?

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • Impfnachweis gegen Masern 
  • Nachweis über den Kindergartenbesuch