Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung
Wer ist schulpflichtig und muss angemeldet werden?
Pflichtkinder:
- Alle Kinder, die bis zum 31. August des nächsten Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und müssen angemeldet werden.
- Die Anmeldung erfolgt im Februar.
- Die Eltern der Pflichtkinder werden von der Schulleitung rechtzeitig schriftlich zur Anmeldung eingeladen.
Kann-Kinder:
- Kinder, die nach dem 31. August des nächsten Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
- Diese Anmeldung findet jedoch erst im Februar, vor dem Schuljahr, in dem die Einschulung gewünscht ist statt.
- Weitere Informationen erfolgen auf unserer Homepage und über den örtlichen Kindergarten.
Wo erfolgt die Anmeldung?
- Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt in jedem Fall in der Grundschule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt.
- Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule, wenn ein Kind, nach Wunsch der Eltern, eine andere Schule besuchen soll.
Was muss zur Anmeldung mitgebracht werden?
- Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
- Impfnachweis gegen Masern
- Nachweis über den Kindergartenbesuch